Du hast eine Ausbildungsstelle gefunden und stehst schon in den Startlöchern? Jetzt gilt es, sich um einige Dinge wie zum Beispiel deinen Arbeitsvertrag, ein Bankkonto und vielleicht sogar einen Umzug zu kümmern.
Damit nichts untergeht und du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren kannst, haben wir dir hier eine Liste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.
Für deine Ausbildung brauchst du ein eigenes Bankkonto, falls du bisher noch keines hast. Denn hierhin wird deine Ausbildungsvergütung (Gehalt) überwiesen. Informiere dich bei verschiedenen Banken, um einen guten Überblick über das Angebot zu erhalten. Viele Banken bieten nämlich kostenlose Girokonten für Azubis an.
Ab jetzt bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Dafür braucht der Betrieb eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Du kannst deiner Krankenkasse einfach mitteilen, bei welchem Betrieb du jetzt arbeitest und wann deine Ausbildung beginnt. Sie schickt deine Mitgliedsbescheinigung dann direkt an die Bäckerei, sodass du dich nicht weiter kümmern brauchst.
Früher gab es die Lohnsteuerkarte noch in Papierform. Heute wird alles elektronisch erfasst, deswegen benötigt dein Arbeitgeber nur noch deine Steueridentifikationsnummer (auch IdNr. oder auch Steuer-IdNr. genannt). Über diese Nummer kann das Finanzamt dich und die Steuern, die du als Arbeitnehmer zahlst, eindeutig zuweisen. Deine Steueridentifikationsnummer gilt übrigens dein ganzes Leben lang. Falls du sie nicht kennst, kannst du sie beim Finanzamt erfragen.
Sobald du arbeitest, zahlst du in die Rentenkasse ein. Du sorgst also vor, damit du später im Alter eine Rente bekommst. Damit das Geld auch in den richtigen Topf fließt – nämlich in deinen –, braucht dein Arbeitgeber deine Sozialversicherungsnummer. Damit lassen sich die Beiträge ganz einfach zuweisen. Deine Sozialversicherungsnummer steht auf deinem Sozialversicherungsausweis, den du von der Rentenversicherung erhältst.
Eventuell möchte dein Ausbildungsbetrieb ein polizeiliches Führungszeugnis. Das bekommst du beim Bürgerbüro oder der Stadtverwaltung. Darin sind deine polizeilichen Vorstrafen gelistet, falls du denn welche hast. Dein Arbeitgeber will möglicherweise wissen, ob du vorbestraft bist oder nicht. Wenn in deiner Akte etwas steht, dann solltest du am besten vorab mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen.
Die Berufsschule stellt dir einen Schülerausweis aus. Als Schüler bekommst du viele Dinge günstiger, wie zum Beispiel den Eintritt ins Freibad oder Kinokarten. Die Vergünstigungen erhältst du nach Vorlage deines Schülerausweises. Deswegen gleich am ersten Tag im Sekretariat beantragen!
Bist du zu Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt? Dann benötigt dein Arbeitgeber eine Gesundheitsbescheinigung von dir. Dafür musst du einen Termin bei deinem Hausarzt machen, der dich einmal untersucht und dir die Bescheinigung anschließend ausstellt. Dein Arbeitgeber muss wissen, ob du gesund bist und ob die vorgesehenen Arbeiten nicht deine Gesundheit gefährden.
Bei der dualen Ausbildung sind die Rechte und Pflichten der Azubis und der Betriebe in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen genau geregelt. Sie bieten dir und deinem Betrieb eine Orientierung während deiner Ausbildungszeit. In jedem Betrieb kann es aber auch individuelle Regelungen geben, die die festgelegten Rechte und Pflichten ergänzen.
DEINE PFLICHTEN
Du bist verpflichtet, dir alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für deine Berufsausbildung relevant sind, anzueignen. Dies geschieht sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule, z. B. in den Themenbereichen Lebensmittelkunde, Herstellen von Teigen und Kenntnisse über Backverfahren oder auch Hygienevorschriften und Betriebswirtschaft. In der Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplänen für Bäcker/innen und Bäckereifachverkäufer/innen sind diese Inhalte genau festgelegt.
Im Arbeitsalltag wirst du verschiedene Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen erledigen. Deine Vorgesetzten und Ausbilder/innen sind dafür verantwortlich, welche Aufgaben du bekommst. Als Azubi bist du verpflichtet, deren Anweisungen stets zu folgen.
Es gehört zu deinen Pflichten, deine Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erledigen. Ebenso solltest du mit allen Maschinen, Materialien und Einrichtungsgegenständen vorsichtig umgehen und darauf achten, dass nichts kaputtgeht.
Deine Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen und gegebenenfalls tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag. Schaue dazu am besten in deinen Ausbildungsvertrag.
Jeder Betrieb hat eine eigene Betriebsordnung. Diese Ordnung beschreibt die Regeln für den Arbeitsalltag im Betrieb. Meistens sind dort Themen wie Alkohol- und Rauchverbote, Umgang mit Telefon und Internet, Zugang zum Betriebsgelände und zu den Aufenthaltsräumen oder auch Bestimmungen zu Arbeitskleidung und Hygieneabläufen geregelt. Normalerweise werden dir diese Regeln erklärt, damit du weißt, was zu beachten ist.
Betriebsinterne Informationen (z. B. bestimmte Abläufe, betriebswirtschaftliche Zahlen oder auch Zutaten und Rezepte) musst du für dich behalten und darfst sie nicht an andere weitergeben.
Urlaub bezeichnet man auch als „Erholungsurlaub“. Denn er dient in erster Linie dazu, dass du Freizeit hast und dich erholst. Daher ist es nicht erlaubt, dass du im Urlaub einer anderen Arbeit nachgehst. Außerdem musst du den Urlaub mit deinem Betrieb absprechen und diesen am besten in den Schulferien nehmen. Natürlich kannst du deinen Urlaub auch außerhalb der Schulferien nehmen, dann musst du aber dennoch an den Berufsschultagen erscheinen.
Die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb deines Betriebes ist ebenfalls Pflicht. Dazu gehören im Bäckerhandwerk z. B. die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (auch ÜLU oder ÜBA genannt). Diese werden von den Bäckerfachschulen und Bildungseinrichtungen des Handwerks durchgeführt.
Als Azubi musst du während deiner Ausbildungszeit einen Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft genannt) führen. Hier notierst du alle Aufgaben und Tätigkeiten in deiner gesamten Ausbildungszeit. Du beschreibst also regelmäßig und ohne Lücken die zeitlichen und fachlichen Abläufe im Betrieb und in der Berufsschule. Somit ist das Berichtsheft eine der wichtigsten Unterlagen in deiner Ausbildung, da sich der komplette Ausbildungsverlauf nachvollziehen lässt und man im Zweifel prüfen kann, ob jeder (auch der Betrieb) seinen Aufgaben und Pflichten nachgekommen ist. Außerdem musst du dein Berichtsheft zur Zwischen- und Abschlussprüfung vorlegen.
Der Ausbildungsnachweis kann klassisch in Heftform, am PC, als Online-Version oder mit der BDDZ-Azubi-App des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. geführt werden. Im Ausbildungsvertrag wird festgelegt, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt werden soll. Mit der BDDZ-Azubi-App hast du die Möglichkeit, das Berichtsheft komplett digital zu führen. Mit Hilfe der App kannst du deine Berichte überall und jederzeit am Smartphone schreiben und von deinem/r Ausbilder/in digital abzeichnen lassen. Die App versorgt dich außerdem mit Neuigkeiten und Informationen und gibt Tipps zur Ausbildung.
Wenn du krank bist und dadurch nicht zur Arbeit oder zur Berufsschule gehen kannst, musst du deinem Betrieb rechtzeitig vor Arbeits- bzw. Unterrichtsbeginn Bescheid geben – am besten mit einem Anruf, damit du auch weißt, dass die Information angekommen ist. Teile auch mit, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst, damit dein Betrieb besser planen kann. Wenn du drei Tage am Stück krank bist, musst du spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Feststellung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer einholen und dir eine ärztliche Bescheinigung hierüber aushändigen lassen. Gehe am besten sofort zum Arzt, wenn du krank bist. Frage deine Vorgesetzten, wie die Krankmeldungen bei euch geregelt sind, gegebenenfalls kann die ärztliche Bescheinigung auch vor Ablauf von drei Krankheitstagen durch deinen Betrieb gefordert werden.
Die Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsverordnung festgelegt und bestehen jeweils aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Du bist verpflichtet, an den Prüfungen teilzunehmen. Die Zwischenprüfung findet meistens im zweiten Ausbildungsjahr statt und die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung, also in der Regel im dritten Lehrjahr.
DEINE RECHTE
Deine Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen und gegebenenfalls tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag. Schaue dazu am besten in deinen Ausbildungsvertrag. Je nachdem, wie alt du bist, darf dein Arbeitsbeginn zu folgenden Uhrzeiten stattfinden. Du bist …
Bei Azubis nennt sich das Gehalt offiziell „Ausbildungsvergütung“. Diese wird nach Tarif geregelt. Einige Betriebe zahlen aber auch mehr als tariflich festgelegt ist. Falls du deine Ausbildung verkürzen solltest, gelten je nach Grund der Verkürzung unterschiedliche tarifliche Regelungen, die ebenfalls im Tarifvertrag „Vereinbarung Ausbildungsvergütungen“ beschrieben sind.
Die Aufgaben, die dir übertragen werden, müssen auf deine Ausbildung bezogen sein und dich auf deine Tätigkeiten im Beruf vorbereiten. Sogenannte „ausbildungsfremde Arbeiten“ gehören nicht zu deinen Aufgaben. Das sind Arbeiten, die nichts mit deinem angestrebten Beruf zu tun haben.
Ein Beispiel: Seinen Arbeitsplatz und alle Geräte sauber zu halten, ist ein Muss. Drei Jahre lang nur den Boden zu schrubben, wäre jedoch nicht okay. Dein/e Vorgesetzte/r muss außerdem darauf achten, dass keine gefährlichen oder körperlich unzumutbaren Aufgaben erledigt werden.
Grundsätzlich steht allen Auszubildenden eine Teilzeitberufsausbildung offen, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind. Deine wöchentliche Arbeitszeit wird dabei verringert. So können du und dein Ausbildungsbetrieb flexibel auf verschiedene Lebenslagen wie zum Beispiel Zeiten von Kindererziehung und Pflege, eine Lernbeeinträchtigung oder das Betreiben von Leistungssport reagieren. Eine Teilzeitausbildung kann bei Beginn, aber auch später im Laufe der Ausbildung durch Vertragsänderung vereinbart werden. Ein besonderer Grund für die Vereinbarung einer Teilzeit ist übrigens nicht erforderlich.
Der Begriff „Mehrarbeit“ bezeichnet das, was den meisten als „Überstunden“ bekannt ist. Bei minderjährigen Auszubildenden (unter 18 Jahre) ist Mehrarbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Nach § 21 des Jugendschutzgesetzes sind Ausnahmen in Notfällen zulässig, allerdings muss die Mehrarbeit in diesen Fällen durch Freizeit ausgeglichen werden.
Volljährige Auszubildende (über 18 Jahre) dürfen Mehrarbeit leisten. Bis zu acht Mehrarbeitsstunden können innerhalb eines Quartals, also eines Vierteljahres, in Form von Freizeit ausgeglichen werden, ohne das Zuschläge anfallen. Jeweils zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. sind alle bis dahin aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden durch Freizeit auszugleichen oder, wenn das nicht erfolgt, mit folgendem Zuschlag pro Stunde zu bezahlen:
Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gelten ebenfalls die genannten Zuschläge (siehe 2.). Falls du in dieser Zeit auch Mehrarbeit leistest, sind die Zuschläge pro Stunde insgesamt höher:
Da das Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) Bestandteil der Ausbildung ist, darfst du es am Arbeitsplatz und während der Ausbildungszeit ausfüllen.
Die Leistungswettbewerbe der Bäckerjugend sind eine gute Gelegenheit, um deine eigenen Fähigkeiten zu testen. Die Leistungswettbewerbe helfen dir, immer besser zu werden, und eröffnen dir Chancen für deine Karriere. Alles, was du brauchst, ist Leidenschaft und Talent fürs Bäckerhandwerk. Ansonsten ist die Teilnahme kostenlos.
Dir werden alle Arbeitsmaterialien, die du für die tägliche Arbeit als Bäcker/in oder Bäckereifachverkäufer/in brauchst, von deinem Arbeitgeber kostenlos gestellt. Das sind z. B. Werkzeuge für die Teigherstellung, Mehlbesen, Pinsel, Siebe usw. Auch alle Ausbildungsmittel, die du z. B. für deine Prüfungen brauchst, musst du nicht selbst bezahlen. Dein Betrieb ist auch verpflichtet, dir Dienstkleidung, die er dir zwecks einheitlichen Erscheinungsbildes (Abbildung eines Logos) vorschreibt, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für Schutzkleidung, die für deine Arbeitssicherheit notwendig ist und die du privat nicht tragen würdest, z. B. Schutzbrillen bei der Arbeit mit Lauge.
Eine gute Ausbildung setzt voraus, dass dein Ausbildungsbetrieb und du regelmäßig gemeinsam über deine Fortschritte in der Ausbildung sprechen: Wo stehst du? Was kannst du schon? Was geht noch nicht so, wie es sein sollte? Und was muss getan werden, um eventuelle Defizite auszugleichen? Eine regelmäßige Beurteilung hilft dir dabei, deinen Ausbildungsstand und deine Lernfortschritte besser im Blick zu behalten. Nutze diese Gespräche auch, um im Laufe der Ausbildung frühzeitig mit deinem Betrieb über deine Karriereplanung zu sprechen.
Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich ebenfalls nach deinem Alter. Du bist zu Beginn des Kalenderjahres …
Es kann aber sein, dass dein Betrieb dir auch mehr Urlaubstage zugesteht.
Auch nach deiner Ausbildung im Bäckerhandwerk steht dir die Welt offen! Vielleicht hast du den Begriff Walz schon einmal gehört. Das ist ein sehr altes Wort, das eine ebenso alte Tradition aus dem Mittelalter beschreibt: die Wanderschaft von Handwerksgesellen. Wenn du also gelernte/r Bäcker/in bist, ist die Walz auch für dich interessant.
Die Ausbildung ist eine wichtige Etappe im Leben, aber nicht immer läuft die Lehrzeit völlig reibungslos ab. Persönliche Probleme, Geldsorgen, Herausforderungen in der Berufsschule oder Konflikte im Betrieb können vorkommen. Manche Probleme lösen sich mit der Zeit vielleicht von ganz allein. Aber manches eben nicht – dann schmeiß trotzdem nicht gleich alles hin, sondern sprich zuerst mit deinen Vertrauenspersonen darüber. Vielleicht liegt die Lösung deiner Sorgen viel näher, als du denkst.
Die Berater/innen der Handwerkskammer helfen dir bei allen Fragen rund um die Ausbildungsinhalte und das Ausbildungsverhältnis.
Auf der Webseite der Handwerkskammern findest du die Ausbildungsberater/innen in deiner Nähe: www.handwerkskammer.de.
Die Agentur für Arbeit bietet kostenlos ausbildungsbegleitende Hilfe für Auszubildende, z. B. bei Schwierigkeiten in der Berufsschule, Lernhemmungen, Sprachproblemen oder Prüfungsängsten. Du und dein Betrieb können dort Förderunterricht, Vorbereitungskurse für Prüfungen und fachpädagogische Begleitungen beantragen: www.arbeitsagentur.de. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sind für dich kostenlos.
„VerA“ ist die Abkürzung für „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung“ — und genau das ist das Ziel: Falls du Schwierigkeiten in der Ausbildung hast oder sogar mit dem Gedanken spielst, deine Ausbildung abzubrechen, kannst du dich an die Expert/innen von „VerA“ wenden: www.vera.ses-bonn.de.
Was ist das denn? Eine richtig gute Sache, die 2015 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu beheben und zugleich Jugendlichen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind, zu einer Ausbildung zu verhelfen. Manchmal scheitert es am fehlenden Schulabschluss, an schlechten Noten oder an Schwierigkeiten mit der Sprache. Das heißt aber nicht, dass du nicht geeignet bist für eine Ausbildung. Ganz im Gegenteil! Die Assistierte Ausbildung geht auf deine persönlichen Stärken ein – bist du handwerklich begabt? Oder kannst du besonders gut mit Menschen umgehen?
Die Assistierte Ausbildung wird in drei Phasen gegliedert.
Erste Phase
Die erste Phase ist ausbildungsorientiert. In maximal sechs Monaten findest du gemeinsam mit deinem/r Berater/in der Arbeitsagentur heraus, welche Berufe im Bäckerhandwerk dich interessieren. Dann sucht ihr Betriebe, in denen du eine Ausbildung machen könntest. Ziel der Phase ist es, dir einen Ausbildungsplatz zu verschaffen und dir den Einstieg in die Ausbildung so einfach wie möglich zu machen.
Zweite Phase
Auch während deiner Ausbildung wirst du nicht allein gelassen. Du bekommst ganz individuelle Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer. Das heißt, es wird gezielt auf deine Schwächen eingegangen und dir an diesen Punkten geholfen. Bei konkreten Problemen kannst du dich auch jederzeit an deine/n Berater/in wenden. Außerdem gibt es wöchentliche Sitzungen. In diesen Sitzungen findet ihr gemeinsam heraus, wie die Ausbildung läuft, und erkennt rechtzeitig, wenn ein Problem aufkommt. So kann dieses direkt behoben werden. Die Kosten für alles übernimmt die Agentur für Arbeit.
Dritte Phase
Wenn deine Zeit als Auszubildende/r zu Ende geht, hilft dir die Assistierte Ausbildung auch dabei, direkt ins Berufsleben einzusteigen. Entweder wirst du in deinem Ausbildungsbetrieb übernommen oder ihr sucht gemeinsam einen neuen Arbeitsplatz.
Mehr Infos zur Assistierten Ausbildung.
Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren, kann eine echte Herausforderung sein. Es gibt einige gesetzliche Regelungen, die sowohl Eltern als auch werdende Mütter und Väter schützen und unterstützen. Beispielsweise ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Während deiner Ausbildung verdienst du noch nicht so viel Geld wie später in deinem Beruf. Da es zum Beispiel sein kann, dass du für deine Ausbildung umziehen musst, können zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Aber keine Sorge! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu bekommen.
Wichtige Dokumente wie, der Rahmenlehrplan, Beurteilungsbogen, Ausbildungsverordnung Bäcker/in, Ausbildungsverordnung Bäckereifachverkäufer/in, Interaktiver Rahmenlehrplan Bäcker/in, Interaktiver Rahmenlehrplan Bäckereifachverkäufer/in, Digitale Führung Ausbildungsnachweis, Urheberschaftserklärung Ausbildungsnachweis, Tarifvertrag Ausbildungsvergütung